Autor: User0001
Auch wir als Flugplatzbetreiber richten uns nach der NfL_2023-1-2726 (vom 08.02.2023) und nutzen zukünftig das Rufzeichen RADIO für den Flugbetrieb.
Die Grundlage hierfür stellt GM2 Article 3a(1) „ Determination of the need for the provision of air traffic services“ zur Commision Implementing Regulation (EU) 2020/469 dar.
Meldungen unter der Frequenz 120,980 Hz abgeben und auf Platzverkehr achten!
In Anbetracht des Lärmschutzes möchten wir euch während des An- und Abflugs bitten, die Orte Stegelitz, Tryppehna und Stadt Möckern zu meiden.